Niedersachsen · Vorarbeit vorhanden

Ein Textentwurf als Grundlage für die weitere Entwicklung.

Niedersachsen übernimmt die Grundrechte des Grundgesetzes ausdrücklich in die Landesverfassung. Der Entwurf ergänzt Artikel 3 deshalb um einen eigenen Absatz, der die Rechte der natürlichen Mitwelt als zusätzliche Schranke der Handlungsfreiheit aufnimmt.

Textentwurf

Artikel 3 der Niedersächsischen Verfassung

Für Niedersachsen liegt bereits ein konkreter Verfassungstext vor. Er schafft eine Grundlage, auf der die weitere rechtliche und politische Entwicklung aufbauen kann.

(1) Das Volk von Niedersachsen bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage der staatlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.

(2) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung. Sie binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Landesrecht. Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

(4) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und die Freiheit alles zu tun, soweit er nicht die Rechte anderer und die Rechte der natürlichen Mitwelt verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Weiterentwicklung

Aus Vorarbeit kann ein neuer Landesweg wachsen.

Der nächste Schritt verbindet den vorhandenen Entwurf mit der heutigen Verfassungslage, dem jeweiligen Verfahren direkter Demokratie und den Erfahrungen aus der Systemischen Rechtsentwicklung.

Dieser Entwurf verfolgt einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Ansatz. Rechte der Natur können je nach Rechtsordnung unterschiedlich ausgestaltet werden – etwa als Verfassungsrecht, Rechtspersönlichkeit oder institutionelle Vertretungsordnung.

Daraus kann ein tragfähiger Text mit passender Vertretung, institutioneller Einbindung und klarer Kampagnenstruktur entstehen.

Gemeinsam in den Ländern

Wir koordinieren und unterstützen die Landeswege.

Diese Webseite ist die gemeinsame Kampagnenzentrale für die Volksbegehren Rechte der Natur. Wir bündeln Vorarbeiten und Erfahrungen, unterstützen Initiativen in den Bundesländern bei der Weiterentwicklung ihrer Texte und Verfahren und verbinden Menschen, die vor Ort einen Landesweg aufbauen wollen.

Die konkrete Initiative entsteht im jeweiligen Bundesland. Wir sorgen dafür, dass Wissen, Materialien, Kontakte und Erfahrungen aus den anderen Ländern gemeinsam genutzt werden können.