Zulassungshürde
So viele gültige Unterstützungsunterschriften braucht der Zulassungsantrag mindestens.
Bayern · Antragsphase · aktive Unterschriftensammlung
Das Volksbegehren „Rechte der Natur“ läuft weiter. Seit dem 24. September 2021 sammeln wir Unterstützungsunterschriften für den Zulassungsantrag – mit dem Ziel, die Rechte der natürlichen Mitwelt in der Bayerischen Verfassung zu verankern.
Aktueller Stand
Für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens sind in Bayern mindestens 25.000 gültige Unterstützungsunterschriften von Stimmberechtigten erforderlich. Für die Einreichung muss das Stimmrecht der Unterzeichnenden durch die zuständigen Gemeinden bestätigt werden.
Nach der Einreichung und Zulassung des Antrags folgt die gesetzliche 14-tägige Eintragungsfrist des eigentlichen Volksbegehrens.
Bayern befindet sich in der Antragsphase mit laufender Unterschriftensammlung.
Unser Sammelziel
So viele gültige Unterstützungsunterschriften braucht der Zulassungsantrag mindestens.
Der Antrag soll bei mindestens 250.000 gesammelten Unterschriften eingereicht werden. Dieses Ziel schafft Öffentlichkeit und eröffnet einen breiten gesellschaftlichen Diskurs.
Eine Verfassungsänderung braucht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen und zusätzlich die Zustimmung von mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten. Deshalb beginnt gesellschaftliche Mobilisierung lange vor dem Volksentscheid.
Rund 2,5 Millionen Ja-Stimmen veranschaulichen das 25-Prozent-Zustimmungsquorum. Maßgeblich ist das gesetzliche Quorum; die absolute Zahl richtet sich nach der Zahl der Stimmberechtigten.
Unser Ziel
Der Kampagnenansatz verbindet die allgemeine Handlungsfreiheit mit den Rechten anderer und den Rechten der natürlichen Mitwelt. Damit wird Natur als Trägerin eigener Rechte in die verfassungsrechtliche Ordnung einbezogen.
Die Begründung verändert damit den rechtlichen Maßstab für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung – bis hin zur Frage, wie Eigentum und andere Freiheitsrechte innerhalb ökologischer Grenzen ausgeübt werden können.
Vertretung, Einklagbarkeit und institutionelle Umsetzung ergänzen das verfassungsrechtliche Ziel als eigenständige Gestaltungsfragen.
Der demokratische Weg
Jetzt werden Unterstützungsunterschriften gesammelt. Vor der Einreichung müssen die Stimmrechtsnachweise der Unterzeichnenden gemeindlich bestätigt werden.
Nach Zulassung folgt eine gesetzlich festgesetzte 14-tägige Eintragungsfrist. In dieser Zeit müssen sich mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in die amtlichen Eintragungslisten eintragen.
Kommt es zum Volksentscheid, braucht eine Verfassungsänderung eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen und zusätzlich das Zustimmungsquorum von 25 Prozent aller Stimmberechtigten.
Unterschriften-Guides
In allen Postleitzahlregionen Bayerns werden Menschen gesucht, die als Unterschriften-Guides vor Ort sammeln und weitere Menschen ansprechen.
Die Guides erhalten Informationen und Original-Unterschriftenlisten. Auf einem Bogen sollen nur Personen unterschreiben, deren Stimmrecht von derselben Gemeindeverwaltung bestätigt werden kann.
Die formalen Vorgaben verlangen Originalbögen. Diese werden über die Kampagne bereitgestellt.
Informationen zum Unterschriftensammeln ↗Seit 2019
Hans Leo Bader entwickelt die Idee für eine bayerische Initiative zu den Rechten der Natur. Daraus entsteht in den folgenden Jahren das Volksbegehren.
Seit diesem Tag werden Unterstützungsunterschriften für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens gesammelt.
Die Kampagne sammelt weiter für das politische Ziel von mindestens 250.000 Unterschriften.
Parallel fließen internationale Erfahrungen und neue Erkenntnisse zu Vertretung, Verfahren und institutioneller Wirkung in die Weiterentwicklung ein.
Initiierung und Verantwortung
Hans Leo Bader entwickelte 2019 die Idee für die bayerische Rechte-der-Natur-Initiative und initiierte daraus das Volksbegehren.
Hans Leo Bader ist zugleich Hauptbeauftragter des Volksbegehrens. Als Hauptbeauftragter vertritt er den Zulassungsantrag formal im Verfahren.
Seit dem Aufbau der Kampagne bringen weitere Mitstreiter unterschiedliche fachliche und praktische Erfahrungen ein.
Fachliche Weiterentwicklung
Aus der verfassungsrechtlichen Anerkennung ist ein umfassenderer Blick entstanden: Rechtsträgerschaft, Vertretung, Verfahren, institutionelle Aufnahme und tatsächliche Wirkung gehören zusammen.
Vertretung, Einklagbarkeit und institutionelle Umsetzung behandeln wir heute als eigenständige Gestaltungsfragen.
Neue Erkenntnisse zu Rechtsträgerschaft, Vertretung, Verfahren und institutioneller Wirkung stärken die laufende Kampagne.
Bayern und die 16 Länder
Die Erfahrungen aus der aktiven Sammlung helfen, weitere Landeswege realistischer zu planen. Jedes Bundesland entwickelt darauf aufbauend seine eigene rechtliche Prüfung, sein Netzwerk und seine Kampagnenstrategie.
Zu den 16 Ländern →Kampagnenarchiv
Antrag und Begründung, Informationen zur Sammlung, Grundlagenmaterial, Presse, Veranstaltungen und frühere Kampagnenbeiträge sind im Kampagnenarchiv gebündelt.
Kampagnenarchiv öffnen ↗Jetzt mitmachen
Wir brauchen Menschen, die unterschreiben, Originalbögen verteilen, als Unterschriften-Guides sammeln, Veranstaltungen organisieren, Kontakte herstellen und die Idee in ihre Gemeinde tragen.